FAQ

Fragen & Antworten

Hier finden Sie die Antworten auf die häufigsten Fragen.
Kann ich als Körperspender:in auch Organspender:in sein?

Als Körperspender:in zur Plastination können Sie gleichzeitig auch Organspender:in sein. In sehr vielen Fällen kommt eine Organspende allerdings gar nicht zum Tragen, weil dafür oft die Voraussetzungen nicht gegeben sind. Z.B. wenn eine schwerwiegende Erkrankung zum Tode geführt hat, die einer Organspende entgegensteht, oder wenn die Organentnahme nicht schnell genug erfolgen kann.
Sollte im Falle ihres Ablebens eine Organspende möglich sein, hat diese natürlich Vorrang. Das IfP wird den Körper dennoch annehmen, vorausgesetzt, der Körper wird unverzüglich nach Organentnahme an das IfP überführt.

Kann ich meine Körperspende wieder rückgängig machen und was muss ich dafür tun?

Die Körperspende zur Plastination ist kein fester Vertrag, sondern eine Willensbekundung, die von beiden Seiten jederzeit und ohne Angabe von Gründen widerrufen werden kann. Sollten Sie Ihre Entscheidung rückgängig machen wollen, teilen Sie uns dies bitte schriftlich in einem formlosen Schreiben per Briefpost oder per E-mail mit. Wir werden daraufhin Ihre Daten aus unserer Datenbank entfernen und Ihnen eine Bestätigung Ihres Rücktritts zusenden.

Wie schnell muss mein Körper nach meinem Ableben zum IfP gebracht werden?

Die Verwesung setzt bereits kurze Zeit nach dem Ableben ein, auch wenn dies u.U. mit bloßem Auge für viele Tage nicht erkennbar sein mag. Für ein gutes Plastinationsergebnis sollte der Körper daher möglichst zügig an unser Institut überführt werden. Sollte sich die Überführung über Tage hinweg verzögern, empfehlen wir eine vorübergehende Aufbewahrung des Leichnams in einer am Sterbeort befindlichen Leichenhalle. Hierfür ist ggf. ein ortsansässiges Bestattungsunternehmen kostenpflichtig zu beauftragen.
In der warmen Jahreszeit sollte die Überführung nicht später als 2–3 Tage nach Todeseintritt erfolgen. In der kalten Jahreszeit oder im Falle der Aufbewahrung in einer gekühlten Leichenhalle spätestens innerhalb von 6–8 Tagen. Danach ist der Körper für die Plastination ungeeignet, und wir müssen die Annahme des Verstorbenen ablehnen.
Weitere Hinweise und Handlungsempfehlungen sind im Leitfaden für Hinterbliebene zusammengefasst.

Wie schnell wird aus meinem Körper ein Plastinat?

Der Körper wird sofort nach Eintreffen in unserem Labor durch die Injektion von Chemikalien in die Blutgefäße konserviert („einbalsamiert“) und verbleibt in diesem Zustand mehrere Monate, bevor er der Präparation und Plastination zugeführt wird. Diese Schritte werden möglichst mit Hilfe der Krankenakte geplant und vorbereitet. Unter Berücksichtigung der Grundkrankheit und der Todesursache sowie der im Verfügungsbogen geäußerten Bestimmungen wird entschieden, wie die Organe, die Körperteile oder der ganze Körper plastiniert werden.
Die einzelnen Plastinationsschritte sind sehr arbeits- und zeitintensiv; im Durchschnitt dauert es zwei bis drei Jahre, bis aus einer eingegangenen Körperspende ein Plastinat geworden ist.

Kann ich genauer bestimmen, was aus meinem Körper einmal wird?

Wir sind stets bemüht, individuell geäußerte Wünsche, wie etwa eine bestimmte Pose, zu berücksichtigen. Jedoch müssen wir um Verständnis bitten, dass wir die Umsetzung solcher Wünsche nicht garantieren können. Denn die möglichen Plastinationsergebnisse sind von einer Reihe verschiedener Faktoren abhängig, die zum Zeitpunkt Ihrer Verfügung nicht vorhersehbar sind. Dazu gehören vor allem das Alter und die körperliche Verfassung zum Zeitpunkt des Todeseintritts, eventuell bestandene Erkrankungen, die Todesursache und die Zeit, die zwischen Todeseintritt und Eintreffen in unseren Labors vergangen ist, mit anderen Worten, wie weit die Verwesung bereits fortgeschritten ist.

Können meine Angehörigen etwas über meine Todesursache oder Erkrankungen erfahren?

Um eine Diagnose sicher stellen zu können, sind eingehende, systematische Untersuchungen des gesamten Körpers sowie feingewebliche Untersuchungen erforderlich, wie sie bei einer pathologischen Obduktion üblich sind. Die vom IfP vorgenommenen Untersuchungen erstrecken sich jedoch überwiegend auf den normalen Bau des menschlichen Körpers. Erkrankungen und Todesursachen werden nur hinsichtlich ihrer Bedeutung für die medizinische Ausbildung untersucht. Das IfP kann daher keine Befundung von Erkrankungen oder der Todesursache vornehmen.

Können meine Angehörigen erfahren, was aus meinem Körper geworden ist?

Das IfP erteilt keinerlei Auskünfte darüber, was genau aus einer Körperspende geworden ist. Dies hat zum einen rechtliche Gründe. Zum anderen sind wir davon überzeugt, dass es für die Hinterbliebenen besser ist, den betreffenden Menschen so in Erinnerung zu behalten, wie sie ihn zu Lebzeiten gekannt haben.

Werde ich als Plastinat wiedererkennbar sein?

Sobald ein Körper anatomisch präpariert, also die Haut und das formgebende Unterhautfettgewebe entfernt wurde, erscheint er derart entfremdet, dass es selbst nahestehenden Angehörigen unmöglich ist, die Person wiederzuerkennen.
Auch in den KÖRPERWELTEN bleiben Identität, Alter und Todesursache der jeweiligen Person ungenannt, da sich diese Ausstellung mit dem Wunder des menschlichen Körpers beschäftigt, nicht aber mit privaten, persönlichen Schicksalen.

Darf / muss ich damit rechnen, dass mein Körper einmal Bestandteil der KÖRPERWELTEN wird?

Nicht jede:r Körperspender:in wird einmal Teil der KÖRPERWELTEN sein können. Denn die möglichen Plastinationsergebnisse sind von vielen Faktoren abhängig, die zum Zeitpunkt Ihrer Verfügung nicht vorhersehbar sind. Dazu gehören vor allem das Alter und die körperliche Verfassung zum Zeitpunkt des Todeseintritts, eventuell bestandene Erkrankungen, die Todesursache und die Zeit, die zwischen Todeseintritt und Eintreffen in unseren Labors vergangen ist, mit anderen Worten, wie weit die Verwesung bereits fortgeschritten ist.
Präparate, die nicht in der Ausstellung KÖRPERWELTEN gezeigt werden, dienen der Wissenschaft sowie der Ausbildung von Ärztinnen und Ärzten und anderen in Heilberufen tätigen Menschen.
Sollten Sie eine Verwendung Ihres Körpers oder Teile davon in einer öffentlichen Ausstellung ausschließen wollen, können Sie dies im Verfügungsbogen bestimmen. Für diese Verfügung ist eigens ein separates Feld vorgesehen. In diesem Falle wird Ihr Körper ausschließlich für wissenschaftliche Zwecke und zur medizinischen Ausbildung in entsprechenden Einrichtungen verwendet.

Verstößt die öffentliche Zurschaustellung von menschlichen Präparaten in den KÖRPERWELTEN nicht gegen die Menschenwürde?

Eine Leiche ist kein beliebiges Objekt, sondern hat als Überrest eines ehemals gewesenen Menschen einen besonderen Achtungsanspruch. Dass dieser Achtungsanspruch in den KÖRPERWELTEN keineswegs verletzt wird, zeigt sich an mehreren Punkten:

  • Die ausgestellten Körper stammen ausschließlich von Menschen, die ihren Körper freiwillig für diesen Zweck zur Verfügung gestellt haben. Mit der Ausstellung wird der letzte Wille dieser Verstorbenen geachtet und respektiert, auch wenn ihre Entscheidung zur Körperspende und Zustimmung zur öffentlichen Ausstellung nicht im Einklang mit den Wertevorstellungen und Meinungen anderer Personen stehen mag.
  • Die Exponate entsprechen stets ihrem menschlichen Wesen, d.h. die Körper oder deren Einzelteile werden niemals in entmenschlichter Form dargestellt (indem etwa ein Bein zum Golfschläger oder eine Harnblase zur Blumenvase würde).
  • Die Persönlichkeitsrechte der Körperspender:innen bleiben gewahrt, denn in der Ausstellung werden weder Angaben zu Identität noch über Alter oder Todesursache gemacht.
  • Die bedeutendste Rolle kommt dem Besucherverhalten zu. Denn Achtung existiert nicht aus sich heraus, sondern kommt stets durch einen achtungsvollen Umgang zum Ausdruck. Es dürfte also in einer Ausstellung nicht wie auf einem Jahrmarkt zugehen, wo man sich belustigt und die Exponate verhöhnt oder der Lächerlichkeit preisgibt. Genau das Gegenteil ist bei den KÖRPERWELTEN der Fall: In der Ausstellung geht es auffällig ruhig, ernst und diszipliniert zu. Das ist bemerkenswert und für die heutige Zeit eher unüblich.

Jedenfalls wäre nicht verständlich zu machen, weshalb es ein größerer oder besserer Achtungsbeweis sein sollte, einen toten Körper der Erde oder dem Verbrennungsofen zu überlassen oder der Transplantationsmedizin zu übergeben, als ihn in ein Plastinat zu verwandeln und einem interessierten Laienpublikum in einer Anatomieausstellung mit nahezu sakraler Aura zu zeigen.

Wird das IfP-Körperspendeprogramm behördlich überwacht?

Alle beim IfP eingegangenen Sterbefälle werden jährlich einer notariellen Tatsachenfeststellung unterzogen und der Stadt Heidelberg gemeldet. Der Prozess umfasst die Übereinstimmungsüberprüfung aller Sterbeurkunden mit den entsprechenden Verfügungsbögen aus dem betreffenden Jahr und deren notarielle Bestätigung. Alle jemals beim IfP eingegangenen Sterbefälle sind auf diese Weise notariell dokumentiert.

Darüber hinaus wurde das IfP-Körperspendeprogramm in der Vergangenheit mehrfach im Rahmen der KÖRPERWELTEN-Ausstellungen von unabhängiger Seite überprüft. Zahlreiche Museen, vor allem in den USA, hatten im Vorfeld der Ausstellung in ihrem Hause Ethikkommissionen einberufen mit dem Auftrag, die ethische Vertretbarkeit der Ausstellung im Allgemeinen sowie deren Eignung für ihr Museum im Besonderen zu prüfen. Von entscheidender Bedeutung war in diesem Zusammenhang stets die Herkunft der Plastinate, weshalb jeweils Vertreter, meist Ethiker oder Juristen, entsendet wurden, um die Körperspendeunterlagen in den Räumen unseres Heidelberger Instituts einzusehen. Alle Prüfer waren ausnahmslos zu dem Ergebnis gekommen, dass das IfP-Körperspendeprogramm allen gebotenen ethischen Standards entspricht und die in Anatomien gängigen Standards teilweise sogar übertrifft. Darüber hinaus haben alle Ethikkommissionen die Ausstellung als ethisch vertretbar bewertet und als Museums-Ausstellung für geeignet befunden.
Das California Science Center in Los Angeles hat freundlicherweise die Erlaubnis erteilt, das von ihnen in Auftrag gegebene Ethik-Gutachten zu veröffentlichen. Es ist im Internet abrufbar unter: https://koerperwelten.de/ethik/.

Was passiert im Moment des Todes?

Der Tod ist kein plötzliches Ereignis, sondern ein Prozess. Er tritt ein, wenn das Herz aufhört zu schlagen. Dadurch wird die Sauerstoff- und Nährstoffzufuhr zu den Körperregionen unterbrochen, so dass die Körperzellen nach und nach absterben und die Organfunktionen zum Erliegen kommen. Zuerst ist das Gehirn betroffen. Die verringerte Hirnaktivität schränkt zunächst das Bewusstsein und die Wahrnehmung ein, die Atmung wird flacher, Hör- und Sehvermögen nehmen ab, und schließlich fällt die Steuerung der elementaren Lebensfunktionen für immer aus. Das Ende der elektrischen Aktivität des Gehirns, der Hirntod, gilt juristisch als Todeszeitpunkt.

Die Verwesung setzt bereits kurze Zeit nach dem Ableben ein. Sie wird zum einen durch im Körper freigesetzte Enzyme, vor allem aber durch körpereigene Mikroorganismen wie Bakterien und Pilze in Gang gesetzt. Dieser natürliche Prozess betrifft Menschen genauso wie Tiere und führt im Erdgrab zur vollständigen Zersetzung des Körpers.
Das Plastinationsverfahren entzieht den Mikroorganismen die Lebensgrundlage, indem es Wasser und Fette aus dem Gewebe entfernt und durch Kunststoffe ersetzt. Plastinate sind daher ähnlich wie die Mumien der Pharaonen dauerhaft haltbar. Sie sind trocken und geruchsfrei und bedürfen für ihre Aufbewahrung keiner speziellen Vorkehrungen.

Warum entscheiden sich Menschen für die Körperspende zur Plastination?

Die Menschen haben sich aus sehr unterschiedlichen Gründen zur Körperspende entschieden. Allen gemeinsam ist, dass sie zur medizinischen Ausbildung und zur Aufklärung der Öffentlichkeit beitragen wollten. Ohne ihre selbstlose Spende wären weder unsere wissenschaftliche Arbeit noch die KÖRPERWELTEN möglich.
Zwischenzeitlich umfasst unser Körperspendeprogramm mehr als 21.000 registrierte Spender:innen; davon haben wir bis heute 2.970 Verstorbene erhalten (Stand Januar 2024).
Hier finden Sie einige Kommentare aus den Verfügungsbögen: Zu den Kommentaren der Körperspender.

Was ist, wenn ich nur „scheintot“ bin?

In früheren Zeiten war das Phänomen des „Scheintodes“ angesichts mangelhafter medizinischer Fachkenntnisse keine Seltenheit. Mit Scheintod bezeichnete man einst den Zustand einer bewusstlosen Person, deren Vitalfunktionen wie Atmung und Herzschlag so stark reduziert waren, dass sie mit einfachen Mitteln nicht festgestellt werden konnten, die Person also tot schien. Damals fehlte es zur Diagnose vor allem an geeigneten Untersuchungsmethoden, denn den Ärzten standen lange nur sehr einfache Hilfsmittel zur Verfügung. War der Puls nicht mehr fühlbar und der Herzschlag nicht mehr hörbar, behalf man sich beispielsweise eines Spiegels, der unter die Nase des scheinbar Verstorbenen gehalten wurde, um zu sehen, ob er durch den Atem beschlägt. Oder man reizte die Nasenschleimhäute mit Salmiak oder Salzen und stach in die Fußsohlen, um der Person doch noch kleinste Lebenszeichen zu entlocken. Solche Methoden sind natürlich sehr unzuverlässig und ungeeignet.

Heute stehen ganz andere Hilfsmittel wie die Messung der elektrischen Herz- und Hirnströme (EKG und EEG) zur Verfügung, mit denen sich der Tod eindeutig feststellen lässt.
Etwa 30 Minuten nach Todeseintritt stellen sich an einem Leichnam auch erste sichtbare, sogenannte „sichere Todeszeichen“ ein. Dazu gehören vor allem Leichenflecken. Dabei handelt es sich um Blutergüsse. Sie entstehen, weil das nicht mehr zirkulierende Blut aus den Blutgefäßen austritt und entsprechend der Schwerkraft in tiefer gelegene Körperregionen absackt. Darüber hinaus lässt der fehlende Sauerstoff die Muskeln erstarren; diese „Totenstarre“ gilt ebenfalls als sicheres Todeszeichen. Später kommen sichtbare Zeichen der Verwesung hinzu. Bei Vorliegen „sicherer Todeszeichen“ kann der Tod auch ohne technische Hilfsmittel zweifelsfrei festgestellt werden. Die Gefahr, „lebendig begraben“ zu werden, ist in unserem Kulturkreis heute praktisch ausgeschlossen.