Körperspende

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DIE KÖRPERSPENDE ZUR PLASTINATION

EIN BEDEUTSAMER BEITRAG FÜR DIE ANATOMISCHE LEHRE UND DIE MEDIZINISCHE AUFKLÄRUNG

Die Anatomie hat die Aufgabe, Kenntnisse über den Aufbau des menschlichen Körpers zu vermitteln. Sie ist auf Menschen angewiesen, die dazu bereit sind, ihren Körper nach dem Tod der medizinischen Ausbildung und der Forschung zur Verfügung zu stellen.

Der Arzt und Anatom Dr. Gunther von Hagens hat mit seiner bahnbrechenden Erfindung der Plastination die anatomische Lehre entscheidend verbessert und sie darüber hinaus mit den KÖREPRWELTEN-Ausstellungen einem breiten interessierten Laienpublikum zugänglich gemacht.

Wesentliche Grundlage dieser Arbeit ist ein spezielles Körperspendeprogramm, welches Gunther von Hagens bereits Anfang der 1980er Jahre an der Universität Heidelberg initiiert und 1993 in das Institut für Plastination (IfP) überführt hat. Das IfP ist bis zum heutigen Tag Träger dieses Körperspendeprogramms. Die Körperspender verfügen zu Lebzeiten schriftlich darüber, dass sie im Falle ihres Ablebens auf eine Bestattung verzichten und ihr Körper zum Zwecke der anatomischen Lehre, der Forschung und der medizinischen Aufklärung an das Institut für Plastination überführt werden soll.

Die Körperspende zur Plastination ist kein fester Vertrag, sondern eine Willensbekundung, die von beiden Seiten jederzeit und ohne Angabe von Gründen widerrufen werden kann. Das Institut für Plastination hat keinen Rechtsanspruch auf den Erhalt des Körpers, und der/ die Spender:in hat keinen Rechtsanspruch auf Annahme des Körpers. Für die Körperspender fallen weder Gebühren an, noch erhalten die Spender:innen oder die Hinterbliebenen eine Entschädigung.

Wenn auch Sie Körperspender:in zur Plastination werden möchten, senden wir Ihnen gern alle erforderlichen Unterlagen zu. Bitte nutzen Sie unser Kontaktformular.

Wie werde ich Körperspender:in zur Plastination?

Wenn Sie Körperspender:in zur Plastination werden möchten, nehmen Sie bitte schriftlich oder telefonisch mit unserem Körperspendebüro Kontakt auf.

Institut für Plastination
Körperspendebüro
Im Bosseldorn 17
69126 Heidelberg
E-Mail: koerperspende@plastination.com
Tel.: 06221-331150 – werktags zwischen 9:00 und 16:00 Uhr

Unser Büro nimmt Ihre Kontaktdaten auf und sendet Ihnen eine Informationsbroschüre sowie alle erforderlichen Unterlagen zu.

Das zugesandte Informationsset enthält auch Körperspende-Formulare, die sie bitte in zweifacher Ausfertigung ausfüllen und unterschrieben an uns zurücksenden. Sie werden daraufhin in unserer Körperspende-Datenbank als Körperspender:in registriert. Einen der ausgefertigten Verfügungsbögen erhalten Sie von uns als Bestätigung gegengezeichnet zurück. Zusätzlich erhalten Sie einen Körperspenderausweis, den Sie möglichst zusammen mit Ihren Ausweispapieren bei sich tragen sollten.

Sind Angehörige mit Ihrer Körperspende zur Plastination nicht einverstanden, sollten Ihre Unterschriften auf beiden ausgefertigten Verfügungsbögen notariell beglaubigt werden.
Was Sie als Körperspender:in zur Plastination ggf. noch berücksichtigen oder in die Wege leiten sollten, ist übersichtlich im Merkblatt – Körperspende zur Plastination zusammengefasst.

Die Körperspende zur Plastination ist kein fester Vertrag, sondern eine Willensbekundung, die von beiden Seiten jederzeit und ohne Angabe von Gründen widerrufen werden kann.

Gibt es Voraussetzungen?

Jede Person, die das 18. Lebensjahr erreicht hat, kann sich beim Institut für Plastination als Körperspender:in registrieren lassen. Für Minderjährige ist die schriftliche Zustimmung eines/einer Erziehungsberechtigten erforderlich. Bestehende Krankheiten, ein hohes Alter oder amputierte Gliedmaßen stellen im Regelfall keinen Hinderungsgrund dar.

Für die Annahme eines Verstorbenen müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Es muss das lebzeitige, schriftliche Einverständnis „Körperspende zur Plastination – Verfügung des Spenders“ vorliegen. Die Einverständniserklärung schließt den Verzicht auf eine Bestattung ein.
  • Der/die Körperspender:in muss eines natürlichen, das heißt nicht gewaltsam herbeigeführten Todes gestorben sein.
  • Der Körper muss weitgehend intakt sein, d.h. es dürfen keine ausgedehnten, unfallbedingten inneren Verletzungen vorliegen und keine Leichenöffnung in einem pathologischen oder rechtmedizinischen Institut vorangegangen sein.
  • Bei hoch ansteckenden Krankheiten und anderen nicht vorhersehbaren Schwierigkeiten entscheidet das IfP aktuell nach Sachlage über die Annahme der Körperspende. Dies gilt auch für den Fall von extremem Übergewicht sowie fortgeschrittenen Verwesungszuständen.
  • Ist ein:e Körperspender:in gleichzeitig Organspender:in, hat eine umsetzbare Organspende natürlich Vorrang. Das IfP wird den Körper dennoch annehmen, vorausgesetzt, der Körper wird unverzüglich nach Organentnahme an das IfP überführt.


Ein Rechtsanspruch auf Annahme eines Verstorbenen besteht nicht.

Was passiert im Falle meines Ablebens?

Nach Ihrem Ableben muss das Institut für Plastination möglichst rasch in Kenntnis gesetzt werden. Stellen Sie daher schon zu Lebzeiten sicher, dass eine Person Ihres Vertrauens über Ihre Entscheidung, Körperspender zu werden, informiert ist. Diese Person kann beispielsweise ein Angehöriger, eine nahestehende Freundin oder Ihr Hausarzt sein.

Telefonisch sind wir erreichbar: Werktags zwischen 9:00 und 16:00 Uhr unter 06221-331150

Das IfP wird die Überführung innerhalb Deutschlands auf seine Kosten so schnell wie möglich in die Wege leiten.

Vor der Überführung muss die Sterbeurkunde beim zuständigen Standesamt beantragt werden. Auch das sollte möglichst Ihre Vertrauensperson übernehmen können. Folgende Dokumente werden dafür benötigt:

  • der Totenschein (ausgestellt von dem Arzt, der den Tod festgestellt hat),
  • ein Exemplar oder eine beglaubigte Kopie der Geburtsurkunde der/des Verstorbenen,
  • ein Exemplar oder eine beglaubigte Kopie der Heirats– und/oder Scheidungsurkunde der/des Verstorbenen.

Stellen Sie sicher, dass Angehörige oder Ihre Vertrauensperson Zugang zu diesen Dokumenten haben.
Für den Fall, dass Sie weder Angehörige noch eine Vertrauensperson haben, die für Sie eine Sterbeurkunde beim Standesamt beantragen kann, sind wir vom IfP bereit, diese Aufgabe zu übernehmen. Dazu müssen Sie uns per Vollmacht ermächtigen. Ein entsprechendes Formular können Sie im Bedarfsfall beim IfP anfordern. Außerdem sollten Sie dem IfP in diesem Falle bereits zu Lebzeiten eine beglaubigte Kopie Ihrer Geburtsurkunde sowie der Heirats- und/ oder Scheidungsurkunde zukommen lassen.

Weitere Hinweise und Handlungsempfehlungen sind übersichtlich im Leitfaden für Hinterbliebene zusammengefasst.

 


Checkliste für Hinterbliebene

 

  • Einen Arzt rufen, der den Tod feststellt und einen Totenschein ausstellt.
  • Das Institut für Plastination telefonisch informieren.
  • Den Leichnam bis zur Abholung durch das IfP möglichst kühl lagern.
  • Bei Verzögerungen ggf. die Überführung zur nächstgelegenen Leichenhalle durch ein Bestattungsunternehmen veranlassen.
  • Die Sterbeurkunde beim zuständigen Standesamt besorgen.
  • Sterbeurkunde und Totenschein dem IfP bei der Abholung des Leichnams übergeben.

Kosten

Für Sie als Körperspender:in fallen weder Gebühren an, noch erhalten Sie oder Ihre Hinterbliebenen eine Entschädigung. Die Kosten einer Bestattung entfallen.

Die Kosten der Überführung innerhalb Deutschlands trägt das Institut für Plastination. Die Überführung erfolgt in der Regel mit dem institutseigenen Bodymobil. In Einzelfällen beauftragt das IfP auf seine Kosten ein Bestattungsunternehmen.
Wir beabsichtigen, diesen kostenlosen Abholservice dauerhaft fortzuführen, wenngleich wir das nicht für alle Zukunft garantieren können.

Bei Überführungen aus dem Ausland obliegt es den Hinterbliebenen, ein geeignetes Bestattungsunternehmen kostenpflichtig zu beauftragen.

Welche Kosten übernimmt das Institut nicht?

  • Überführungen aus dem Ausland
  • vorübergehende Überführung und Aufbewahrung eines Leichnams in einer Leichenhalle (z.B. über Nacht, am Wochenende oder an Feiertagen)
  • Überführungen an das IfP durch ein nicht von uns beauftragtes Bestattungsunternehmen
  • amtliche Gebühren (z.B. Ausstellung der Sterbeurkunde und Leichenschau)
  • Trauerfeiern

Häufige Fragen zur Körperspende

Kann ich als Körperspender:in auch Organspender:in sein?

Als Körperspender:in zur Plastination können Sie gleichzeitig auch Organspender:in sein. In sehr vielen Fällen kommt eine Organspende allerdings gar nicht zum Tragen, weil dafür oft die Voraussetzungen nicht gegeben sind. Z.B. wenn eine schwerwiegende Erkrankung zum Tode geführt hat, die einer Organspende entgegensteht, oder wenn die Organentnahme nicht schnell genug erfolgen kann.
Sollte im Falle ihres Ablebens eine Organspende möglich sein, hat diese natürlich Vorrang. Das IfP wird den Körper dennoch annehmen, vorausgesetzt, der Körper wird unverzüglich nach Organentnahme an das IfP überführt.

Kann ich genauer bestimmen, was aus meinem Körper einmal wird?

Wir sind stets bemüht, individuell geäußerte Wünsche, wie etwa eine bestimmte Pose, zu berücksichtigen. Jedoch müssen wir um Verständnis bitten, dass wir die Umsetzung solcher Wünsche nicht garantieren können. Denn die möglichen Plastinationsergebnisse sind von einer Reihe verschiedener Faktoren abhängig, die zum Zeitpunkt Ihrer Verfügung nicht vorhersehbar sind. Dazu gehören vor allem das Alter und die körperliche Verfassung zum Zeitpunkt des Todeseintritts, eventuell bestandene Erkrankungen, die Todesursache und die Zeit, die zwischen Todeseintritt und Eintreffen in unseren Labors vergangen ist, mit anderen Worten, wie weit die Verwesung bereits fortgeschritten ist.

Kann ich meine Körperspende wieder rückgängig machen und was muss ich dafür tun?

Die Körperspende zur Plastination ist kein fester Vertrag, sondern eine Willensbekundung, die von beiden Seiten jederzeit und ohne Angabe von Gründen widerrufen werden kann. Sollten Sie Ihre Entscheidung rückgängig machen wollen, teilen Sie uns dies bitte schriftlich in einem formlosen Schreiben per Briefpost oder per E-mail mit. Wir werden daraufhin Ihre Daten aus unserer Datenbank entfernen und Ihnen eine Bestätigung Ihres Rücktritts zusenden.

Können meine Angehörigen erfahren, was aus meinem Körper geworden ist?

Das IfP erteilt keinerlei Auskünfte darüber, was genau aus einer Körperspende geworden ist. Dies hat zum einen rechtliche Gründe. Zum anderen sind wir davon überzeugt, dass es für die Hinterbliebenen besser ist, den betreffenden Menschen so in Erinnerung zu behalten, wie sie ihn zu Lebzeiten gekannt haben.

Können meine Angehörigen etwas über meine Todesursache oder Erkrankungen erfahren?

Um eine Diagnose sicher stellen zu können, sind eingehende, systematische Untersuchungen des gesamten Körpers sowie feingewebliche Untersuchungen erforderlich, wie sie bei einer pathologischen Obduktion üblich sind. Die vom IfP vorgenommenen Untersuchungen erstrecken sich jedoch überwiegend auf den normalen Bau des menschlichen Körpers. Erkrankungen und Todesursachen werden nur hinsichtlich ihrer Bedeutung für die medizinische Ausbildung untersucht. Das IfP kann daher keine Befundung von Erkrankungen oder der Todesursache vornehmen.

Wie schnell muss mein Körper nach meinem Ableben zum IfP gebracht werden?

Die Verwesung setzt bereits kurze Zeit nach dem Ableben ein, auch wenn dies u.U. mit bloßem Auge für viele Tage nicht erkennbar sein mag. Für ein gutes Plastinationsergebnis sollte der Körper daher möglichst zügig an unser Institut überführt werden. Sollte sich die Überführung über Tage hinweg verzögern, empfehlen wir eine vorübergehende Aufbewahrung des Leichnams in einer am Sterbeort befindlichen Leichenhalle. Hierfür ist ggf. ein ortsansässiges Bestattungsunternehmen kostenpflichtig zu beauftragen.
In der warmen Jahreszeit sollte die Überführung nicht später als 2–3 Tage nach Todeseintritt erfolgen. In der kalten Jahreszeit oder im Falle der Aufbewahrung in einer gekühlten Leichenhalle spätestens innerhalb von 6–8 Tagen. Danach ist der Körper für die Plastination ungeeignet, und wir müssen die Annahme des Verstorbenen ablehnen.
Weitere Hinweise und Handlungsempfehlungen sind im Leitfaden für Hinterbliebene zusammengefasst.